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PaSIS-News vom: 2021-07-16 Internationaler Tag der Patientensicherheit am 17. September findet der Internationale Tag der Patientensicherheit statt. .. hier gibt es mehr .. |
PaSIS-News vom: 2021-02-18![]() |
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten.
Die Neuregelungen haben unter anderem Auswirkungen auf den Einsatz
von Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern.
Um die Patientenversorgung in Zukunft sicherer zu gestalten, wird
die Einführung von Fehlermeldesystemen als Werkzeug des Qualitätsmanagements
gefordert und somit der Aufbau einer Fehlervermeidungskultur aktiv unterstützt.
Die wichtigsten Anforderungen des Patientenrechtegesetzes an Incident Reporting Systeme finden Sie hier:
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§ 137 Absatz 1d Sozialgesetzbuch |
Institutionen, die sich an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen beteiligen und somit einen zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit erbringen, sollen künftig Vergütungszuschläge erhalten. Hiermit wird ein finanzieller Anreiz für die Krankenhäuser geschaffen, an Fehlermeldesystemen mitzuwirken, welche ein gemeinsames Lernen aus unerwünschten Ereignissen auf organisationsübergreifender Ebene möglich machen. Die Zuschläge für die Beteiligung der Krankenhäuser an einrichtungsübergreifenden Meldesystemen werden zwischen DKG und GKV-SV vereinbart.
Auf der Website des des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) finden Sie weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz
Website des BMJV (Link)
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement ist am 17.04.2014 in Kraft getreten. In dieser Richtlinie legt der G-BA grundsätzliche Ansprüche an das Qualitätsmanagement, insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest.
Zu den Mindestanforderungen zählen:
Durch den Einsatz von pasis werden Sie diesen Anforderungen in vollem Umfang gerecht, auch die geforderten Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit CIRS können über das Tübinger Patientensicherheits- und Simulationszentrum tüpass gebucht und durchgeführt werden. Ebenso unterstützt pasis die geforderte Evaluation von Maßnahmen gemäß dem PDCA-Zyklus.
Auf der Website des G-BA finden Sie weitere Informationen zur Qualitätsmanagement-Richtline
Krankenhäuser (KQM-RL)
KQM-RL auf der Website des G-BA (Link).
pasis wurde in Zusammenarbeit mit Qualitätsmanagern teilnehmender Krankenhäuser
entwickelt.
Das System unterstützt Sie bei der Erfüllung relevanter Anforderungen
an Ihr Qualitäts- und Risikomanagement, welche sich beispielsweise aus Normen
wie DIN EN 9001:2008, DIN EN 15224, KTQ etc. ergeben.
Qualitätsmanager können mit Hilfe von pasis auf Knopfdruck wichtige Qualitätsmanagement-Berichte innerhalb des pasis-Portals abrufen. Diese enthalten Übersichten zu zentralen Aspekten, bspw. Anzahl der eingegangenen Fallberichte, aktueller Bearbeitungsstand, implementierte Präventionsmaßnahmen und vieles mehr.
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pasis ist ein "Informationsdienst der Fachöffentlichkeit". |
Ein dem entsprechender Datenschutzgrad ist mit lokalen, so genannten "stand-alone-Systemen" nicht zu erreichen. Ausführliche Informationen und Hinweise zur Teilnahme an pasis sowie eine genauere Erläuterung des beschriebenen juristischen Sachverhaltes entnehmen Sie bitte dem Startpaket im Download-Bereich.
Nach §135a des Sozialgesetzbuches dürfen Daten aus Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen im Rechtsverkehr nur in besonderen Ausnahmefällen verwendet werden.
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§ 135a Absatz 3 Sozialgesetzbuch |