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PaSIS-News vom: 2021-07-16

Internationaler Tag der Patientensicherheit

am 17. September findet der Internationale Tag der Patientensicherheit statt.

.. hier gibt es mehr ..

PaSIS-News vom: 2021-02-18


Gesetze und Normen

pasis und das Patientenrechtegesetz

Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Die Neuregelungen haben unter anderem Auswirkungen auf den Einsatz von Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern.
Um die Patientenversorgung in Zukunft sicherer zu gestalten, wird die Einführung von Fehlermeldesystemen als Werkzeug des Qualitätsmanagements gefordert und somit der Aufbau einer Fehlervermeidungskultur aktiv unterstützt.

Die wichtigsten Anforderungen des Patientenrechtegesetzes an Incident Reporting Systeme finden Sie hier:

Zukünftige finanzielle Förderung & Mindestanforderungen an Incident Reporting Systeme

pasis Icon Paragraph

§ 137 Absatz 1d Sozialgesetzbuch
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement [...] wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und legt insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest. Über die Umsetzung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen in Krankenhäusern ist in den Qualitätsberichten [...] zu informieren.
Als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen nach § 17b Absatz 1 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme, die in besonderem Maße geeignet erscheinen, Risiken und Fehlerquellen in der stationären Versorgung zu erkennen, auszuwerten und zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse beizutragen.

Institutionen, die sich an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen beteiligen und somit einen zusätzlichen Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit erbringen, sollen künftig Vergütungszuschläge erhalten. Hiermit wird ein finanzieller Anreiz für die Krankenhäuser geschaffen, an Fehlermeldesystemen mitzuwirken, welche ein gemeinsames Lernen aus unerwünschten Ereignissen auf organisationsübergreifender Ebene möglich machen. Die Zuschläge für die Beteiligung der Krankenhäuser an einrichtungsübergreifenden Meldesystemen werden zwischen DKG und GKV-SV vereinbart.

Auf der Website des des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finden Sie weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz
Website des BMJV (Link)

Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser des G-BA

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement ist am 17.04.2014 in Kraft getreten. In dieser Richtlinie legt der G-BA grundsätzliche Ansprüche an das Qualitätsmanagement, insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme fest.

Zu den Mindestanforderungen zählen:

Durch den Einsatz von pasis werden Sie diesen Anforderungen in vollem Umfang gerecht, auch die geforderten Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit CIRS können über das Tübinger Patientensicherheits- und Simulationszentrum tüpass gebucht und durchgeführt werden. Ebenso unterstützt pasis die geforderte Evaluation von Maßnahmen gemäß dem PDCA-Zyklus.

Auf der Website des G-BA finden Sie weitere Informationen zur Qualitätsmanagement-Richtline Krankenhäuser (KQM-RL)
KQM-RL auf der Website des G-BA (Link).

pasis im Qualitätsmanagement

pasis wurde in Zusammenarbeit mit Qualitätsmanagern teilnehmender Krankenhäuser entwickelt.
Das System unterstützt Sie bei der Erfüllung relevanter Anforderungen an Ihr Qualitäts- und Risikomanagement, welche sich beispielsweise aus Normen wie DIN EN 9001:2008, DIN EN 15224, KTQ etc. ergeben.

Qualitätsmanager können mit Hilfe von pasis auf Knopfdruck wichtige Qualitätsmanagement-Berichte innerhalb des pasis-Portals abrufen. Diese enthalten Übersichten zu zentralen Aspekten, bspw. Anzahl der eingegangenen Fallberichte, aktueller Bearbeitungsstand, implementierte Präventionsmaßnahmen und vieles mehr.

Spezieller Rechtsschutz für pasis-Beauftragte und Mitarbeiter

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pasis ist ein "Informationsdienst der Fachöffentlichkeit".
Daher gilt für die Mitarbeiter von pasis und auch die Melder (!) das Presserecht, was ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht und eine starke Einschränkung der Beschlagnahmeverfahren für sämtliche Daten mit sich bringt.

Ein dem entsprechender Datenschutzgrad ist mit lokalen, so genannten "stand-alone-Systemen" nicht zu erreichen. Ausführliche Informationen und Hinweise zur Teilnahme an pasis sowie eine genauere Erläuterung des beschriebenen juristischen Sachverhaltes entnehmen Sie bitte dem Startpaket im Download-Bereich.

Schutz von Daten der Qualitätssicherung

Nach §135a des Sozialgesetzbuches dürfen Daten aus Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen im Rechtsverkehr nur in besonderen Ausnahmefällen verwendet werden.

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§ 135a Absatz 3 Sozialgesetzbuch
Meldungen und Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen dürfen im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.