Ereignisbericht lesen

    



 Gefahr bei Organisation der Entlassung ambulant operierter PatientenRiskoeinschätzung
Bedeutung ⁄ Schweregradpotentiell gefährlich / negatives BeispielHäufigkeitjede Woche
Riskiko / Schwere: 4  ∼   Häufigkeit: 4
Rolle im EreignisPflegekraft / passivBerufserfahrungkeine Angabe
PatientenzustandFrisch operierter Patient
Wichtige Begleitumstände
Fallbeschreibung

(Was, Warum, Kofaktoren, Maßnahmen, Verlauf, Epikrise)

Ambulante Patienten müssen vor ihrer Entlassung den Anästhesisten vorgestellt werden. Die stationären Patienten erhalten die Visite nach Op am Bett/im Zimmer. Bei ambulanten Patienten wird ein Entlassungszeitpunkt mit dem ITS Personal vereinbart, und der Patient muß mit seinen Unterlagen ein paar Stockwerke tiefer, z.B. an 2 Unterarmstützen zum Arzt laufen. Es besteht für den Patienten die Gefahr eines Kreislaufkollapses daraus folgend Sturzgefahr. Es entstehen teilweise lange Wartezeiten für den Patienten. Wer entscheidet ob der ambulante Patient sich zu dem Zeitpunkt zum Arzt bewegen kann? Die Schwester? Der Chirurg? Der Patient selbst?Schlagwörter
Ambulanzen / Funktionsbereiche
Patientenwechsel
Koordination
Zuständigkeit
Leitlinien / SOPs
Was war besonders gut

(hat zur Abschwächung des Ereignisses oder zur Verhinderung geführt?)

Was war besonders ungünstig

(hat die Situation noch schlimmer gemacht)

Eigener Ratschlag Warum erscheint der Anästhesist nicht selbst auf Station wie bei den stationären Patienten auch?
 Gedanken zur Analyse und zu Präventionsmöglichkeiten
Generell darf ein Patient nach ambulanter Operation für 24 h nicht ohne Begleitperson zuhause sein - also eigentlich auch nicht auf dem Treppenweg zum "Entlassungsanästhesisten". Wichtig ist ein vereinbarter und festgelegter Standard zur Überwachung und Entlassung von ambulanten Patienten, der keinen Patienten "allein" durchs Haus gehen lässt Es gibt da nach dem aufsehenerregenden BGH-Urteil von 2003 eine Vielzahl von Kommentaren. Kernpunkt ist, dass es unmöglich sein und bleiben muss, dass ein Patient nach amb. OP sich allein aus dem Haus entfernt (trotz gegenteiliger Beteuerungen und Versicherungen), bevor er aus Sicht der entlassenden Ärzte "reisefertig" ist und an die übernehmende Person übergeben wurde. Es klingt immer ein bisschen statisch und rigide, das so zu machen, ist aber juristisch eindeutig. Ergo darf kein Patient ohne Begleitung irgendwo im Haus rumlaufen (zur Toilette, im Fahrstuhl). Und meist - je nach interdisziplinärem Vertrauensgrundsatz - checkt ja erst der Anästhesist auf "kognitive Gehfertigkeit" des Patienten.
Maßnahmen aufgrund des Fallberichtes:
Zur Vorstellung beim diensthabenden Anästhesisten vor der Wachstation soll der Patient mit seiner Begleitperson (möglichst von einer Schwester begleitet) erscheinen. Der Anästhesist kann sich auch vom Vorhandensein der Begleitperson überzeugen und ggf. Hinweise geben bzw. Unsicherheiten in der Betreuung daheim ausräumen. Nur so ist eine Überprüfung der Entlassfähigkeit vollständig zu sichern. Die Akten werden nach der Entlassung durch den Anästhesisten entsprechend an der Wachstation hinterlegt.
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