Ereignisbericht lesen |
Aufnahme | Riskoeinschätzung | |||
Bedeutung ⁄ Schweregrad | potentiell gefährlich / negatives Beispiel | Häufigkeit | nur dieses mal |
Riskiko / Schwere: 5 ∼
Häufigkeit: 3 |
Rolle im Ereignis | keine Angabe / keine Angabe | Berufserfahrung | keine Angabe | |
Patientenzustand | ||||
Wichtige Begleitumstände | ||||
Fallbeschreibung (Was, Warum, Kofaktoren, Maßnahmen, Verlauf, Epikrise) | Der Notarzt wird zu einem Jugendlichen mit epileptischen Anfall auf der StraĂe alarmiert. Der betroffene Jugendliche krampfte bei Eintreffen des Notarztes nicht. Es bestand jedoch keinerlei KontaktfĂ€higkeit, die Pupillen waren mittelweit, isokor und der konsensuelle Lichtreflex war beidseits prompt vorhanden. Die Bulbi divergierten leicht. Auf Schmerzreiz wurden die Augen geöffnet, der Untersucher wurde jedoch nicht fixiert, der Blick ging ins Leere. Zudem zeigten sich ungerichtete Abwehrbewegungen der ExtremitĂ€ten. Ein Sturz, insbesondere auf den Kopf, wurde von umstehenden Augenzeugen verneint, das initiale Vorliegen eines generalisierten Krampfleidens konnte klinisch und fremdanamnestisch nicht sicher eruiert werden. Im Rettungswagen wurde der Patient versorgt. Alle Werte waren im Normbereich. Es erfolgte die Anlage eines periphervenösen Zuganges. Bei insgesamt völlig unklarer Situation entschied sich der Notarzt zur umgehenden Anfahrt in den Schockraum, der sich in unmittelbarer NĂ€he befindlichen Klinik. Es erfolgte die telefonische Voranmeldung in der Klinik durch einen Rettungsdienstmitarbeiter mit dem entsprechenden Lagebild, sowie dem Alter und dem Geschlecht des Patienten. Es wird explizit um die Anwesenheit des neurologischen Dienstarztes gebeten. Hierauf wurde unmittelbar am Telefon von der Klinik die Aufnahme des Jugendlichen abgelehnt, mit dem Hinweis es handele sich um ein Kind, dieses mĂŒsse in die Kinderklinik verbracht werden. Der Notarzt entscheidet sich, bei unverĂ€ndertem Patientenzustand und weiterhin völlig unklarer Situation, an der Anfahrt in den Schockraum festzuhalten. Bei Ankunft im Schockraum war dieser unbesetzt. Das Notaufnahmepersonal verwieĂ an die PĂ€diatrie. Der neurologische Arzt war nicht vor Ort. Der Notarzt brachte den Patienten auf die pĂ€diatrische Intensivstation. | Schlagwörter | ||
Notfallmedizin PĂ€diatrie Krankenhaus Schockraum/Notaufnahme Rettungsdienst Boden Kopf Krampfanfall Vigilanzminderung/BewuĂtlosigkeit Rettungsmittel (Boden,Luft) Organisationale Strukturen Alarmierung Informationsfluss Personalmangel Koordination ZustĂ€ndigkeit Leitlinien / SOPs |
Was war besonders gut (hat zur Abschwächung des Ereignisses oder zur Verhinderung geführt?) |
Nichts | ||
Was war besonders ungünstig (hat die Situation noch schlimmer gemacht) |
Rettungsdienst konnte Vorgehen nicht verstehen. | |||
Eigener Ratschlag | Bei aus Sicht des Notarztes völlig unklarer Situation, ggf. auch kritischer Situation wĂ€re die direkte Anmeldung und Verbringung des Patienten auf die pĂ€diatrische Intensivstation sicher der unkomplizierteste Weg gewesen und hĂ€tte die Verzögerung erspart. Dieser Weg wurde jedoch in diesem Fall nicht gewĂ€hlt, da nicht auszuschlieĂen war, dass die Indikation zu einem umgehenden bildgebenden Verfahren indiziert sein könnte bzw. dass es sich um ein akut-neurologisches bzw. akut-psychiatrisches Krankheitsbild handelt. Der Patient war telefonisch fĂŒr den Schockraum angemeldet. Hierbei war unter anderem das Alter mitgeteilt worden. Aufgrund dieser Voranmeldung war klar, dass es sich um ein Kind handelt. Somit kann die Notaufnahme den PĂ€diater zumindest informieren. Das Rettungsteam kann aus organisatorischen GrĂŒnden nicht jede gegebenenfalls erforderliche Fachrichtung eigenstĂ€ndig telefonisch informieren. Einzig und alleine der Notarzt kann im individualmedizinischen Fall auĂerhalb des Krankenhauses den Patienten beurteilen und nur ihm steht die Entscheidung zum prĂ€klinischen Vorgehen zu. Zu dieser Entscheidungskompetenz gehört auch die primĂ€r anzufahrende Fachabteilung. Nicht zuletzt trĂ€gt der Notarzt auch die Verantwortung bis zur Ăbergabe an den weiterbehandelnden Arzt. Zudem empfiehlt es sich immer das Patientenwohl in den Mittelpunkt zu stellen. Meinungsverschiedenheiten innerhalb des beteiligten Personenkreises mĂŒssen natĂŒrlich angesprochen werden, dies muss aber im Nachgang erfolgen und niemals in der Akutsituation. | |||