Ereignisbericht lesen

    



 Schweigepflicht gegenüber AngehörigenRiskoeinschätzung
Bedeutung ⁄ Schweregradpotentiell gefährlich / keine AngabeHäufigkeitnur dieses mal
Riskiko / Schwere: 5  ∼   Häufigkeit: 1
Rolle im EreignisPflegekraft / keine AngabeBerufserfahrungmehr als 5 Jahre
PatientenzustandPatient ist geistig und körperlich fit, kann sich artikulieren. Patient war wach und die ganze Zeit ansprechbar, während der Situation.
Wichtige BegleitumständePatient erhielt an diesem Tag einige Medikamente, durch welche er aus juristischer Sicht als nicht geschäftsfähig gilt. Außerhalb der Regelarbeitszeit, nur ein diensthabender Arzt für das ganze Haus.
Fallbeschreibung

(Was, Warum, Kofaktoren, Maßnahmen, Verlauf, Epikrise)

Der Patient erhielt einen endoskopischen Eingriff, hatte Fieber. Durch fiebersenkende Medikamente war die Temperatur beim letzten Mal vor der Situation im Normalbereich und der Patient antwortete auf Nachfrage, dass alles in Ordnung sei. Er berichtete mir von einem Ereignis, an das er sich erinnert hat, welches mit mir und dem Patienten ca. eine halbe Stunde vor dem endoskopischen Eingriff stattfand.
Da der Patient läutet, betrat ich das Patientenzimmer, die periphere Venenverweilkanüle war para und da der Patient einige Zeit davor eine Blutabnahme und eine Neue erhalten hat, wechselte ich erst die Infusion und informierte den Patienten auch hierüber. Nachdem ich diese Handlung abgeschlossen habe, trat einer der Besucher, welcher neben dem Bett des Patienten stand vor mich, er wirkte auf mich schon sehr aufgebracht und wollte wissen, was denn mit ihm gemacht worden sei. Ich habe mich im Rahmen meiner Schweigepflicht dann dahingehend geäußert, dass ich zur Weitergabe medizinischer Informationen nicht befugt sei. Darüber zeigte sich dieser Besucher äußerst verärgert. Ich wies ihn daraufhin, dass der Patient durch den Arzt darüber aufgeklärt worden sei, was mit ihm gemacht wurde, und bat, diesen zu fragen. Daraufhin meinte er, der Patient wisse dies nicht. Beim Fortfahren meiner Tätigkeiten wurde der Wunsch nach Akteneinsicht an mich herangetragen. Im Rahmen des Verbotes das schriftlich gegeben wurde in unserem Haus, dass ich als Pflegekraft nicht einmal die Akte bei einem richterlichen Beschluss selbst der Staatsanwaltschaft oder Polizei gegenüber befugt sei herauszugeben und mich hierbei an höhere Stelle wenden müsse, da mir das nicht erlaubt sei. Dies teilte ich dem Besucher mit. Daraufhin wurde der Wunsch geäußert, die Akte dem Patienten auszuhändigen. Da mir die Situation im Rahmen meiner Schweigepflicht und der damit verbundenen Verletzung meinerseits falls ich dies tun würde und sich der Patient nicht einmal hierzu äußerte und keinen erkennbaren Willen zur Akteneinsicht zeigte, erklärte ich, dass ich hier erst Rücksprache mit dem Arzt halten will. Zu betonen ist, in der ganzen Situation äußerte sich der Patient nicht ein einziges Mal zu dem Wunsch des Besuchers, antwortete jedoch, als ich ihn bat auf die Tupfer zu drücken nachdem ich eine Venenverweilkanüle entfernt hatte. Im Rahmen des ganzen kam nun eine Beschwerde, ich wurde in der Beschwerde als patzig dargestellt.
Schlagwörter
Normalstation
Informationsfluss
Zuständigkeit
Leitlinien / SOPs
Was war besonders gut

(hat zur Abschwächung des Ereignisses oder zur Verhinderung geführt?)

Der Patient erhielt die richtige Therapie und es führte zu einer Besserung seiner Beschwerden.
Was war besonders ungünstig

(hat die Situation noch schlimmer gemacht)

Das auf mich äußerst bedrohliche Verhalten des Besuchers, welcher keinerlei Verständnis für die mir auferlegte Schweigepflicht zu haben schien.
Eigener Ratschlag Vorschläge...
 Gedanken zur Analyse und zu Präventionsmöglichkeiten
Im Alltag werden Pflegekräfte immer wieder mit solchen Situationen konfrontiert. Angehörige möchten Informationen, welche sie von Pflegekräften nicht immer erhalten können. Die Weitergabe von Informationen ist nur möglich, wenn das Einverständnis des Patienten vorliegt. Es müssen Auskunftsberechtigte bestimmt werden. Eine mündliche Entbindung der Schweigepflicht kann nur im Beisein eines Zeugens erfolgen. Auskunftsberechtigt sind nahe Angehörige( Partner, Eltern, Kinder). In diesem Fall hätte der Patient den Angehörigen die Informationen selber mitteilen können, da er wach war. Sollte ein Patient nicht mehr in der Lage sein seinen Wunsch zu äußern muss vom mutmaßlichen Willen des Patienten ausgegangen werden.
Hilfreich ist für Mitarbeiter sicherlich, wenn es in einer Klinik interne Standards gibt, an welche sich der Mitarbeiter halten kann und auf die er sich berufen kann.
In diesem Fall hat sich der wache Patient zu keiner Zeit an dem Gespräch beteiligt, deshalb könnte man auch davon ausgehen, dass er keine Information seines Besuchs wünscht.
Die Einsicht der Patientenakte, wie von dem Besucher gefordert, kann sowohl vom Patienten, als auch von einer Person seines Vertrauens oder einem Arzt wahrgenommen werden. Die Akteneinsicht ist ein zentrales Datenschutzrecht des Patienten. Das Recht besteht ohne dass ein besonderes Interesse erklärt oder nachgewiesen werden muss.
Die Einsichtsgewährung erliegt im Ermessen des Arztes. Dieser legt den Ort, die Zeit und die Umstände fest. Allerdings sollte der Zeitraum max. 4 Wochen betragen.
Die Einsicht der Akte findet immer im Beisein des Arztes statt ( Originalunterlagen) um eine Nachvollziehbarkeit etc. herzustellen.
 PaSIS-Analyse in einzelne Analyseeinheiten aufgegliedert
nur beschriebene Felder werden angezeigt

beitragender Faktor
Leitlinien, Prozeduren und Vereinbarungen - (Aufgabe ⁄ Maßnahmen)
In der Klinik gibt es eine Anweisung bezüglich der Herausgabe von Patientenakten. An diese Anweisung hat sich der Mitarbeiter gehalten.

beitragender Faktor
Person / Individuum - (Person ⁄ Individuum)
Der Besucher zeigte wenig Verständnis für die Bemühungen der Pflegekraft, die Schweigepflicht einzuhalten. Es kam zu einer Beschwerde an höherer Stelle.
 Hauptkategorien
 · 1 Analyseeinheit aus der Kategorie: Patient
 · 1 Analyseeinheit aus der Kategorie: Organisation
 · 1 Analyseeinheit aus der Kategorie: Aufgabe ⁄ Maßnahmen
 · 1 Analyseeinheit aus der Kategorie: Person ⁄ Individuum
 · 2 Analyseeinheiten aus der Kategorie: Kommunikation
 · 1 Analyseeinheit aus der Kategorie: Team und soziale Faktoren
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